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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein
Der Abnehmer und seine Mitsegler erkennen beim Betreten des Schiffes die Regeln der Seemannschaft und die seerechtlichen Bestimmungen an.

2. Haftung
Widrige Wetterlagen, Havarien oder Umstände, welche die Sicherheit von Mensch und Schiff gefährden könnten, können die Schiffsführung veranlassen, Törnziele sowie Ab- und Eingangshäfen zu ändern, den Törn zu unterbrechen, Reparaturen vorzunehmen, vorzeitig zurückzukehren wie auch Aus- und Einlaufzeiten angemessen zu verschieben. Eine Rückerstattung des Kostenbeitrages durch den Anbieter oder Einbehalte durch den Abnehmer sind hiermit grundsätzlich nicht verbunden. Wird der Törn vom Anbieter aus den vorstehenden Gründen vor Antritt abgesagt, werden die bereits gezahlten Kostenbeiträge erstattet, weitere Rechtsansprüche gelten in beiderseitigem Einvernehmen als ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt geht das Risiko zu Lasten des Abnehmers und seiner Mitsegler.

3. Versicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-, Unfall-, Kranken-, Reisekostenrücktritts- oder Veranstaltungsausfallversicherung. Wir verweisen darauf, dass keinerlei Versicherungsschutz bei Unfall, Tod, Invalidität, Krankheit etc. durch die Seeberufsgenossenschaft oder sonstige Versicherungsträger besteht. Der Anbieter haftet nicht für einen evtl. persönlichen Schaden. Der Anbieter haftet ebenfalls nicht für den Verlust bzw. die Beschädigung des persönlichen Eigentums des Abnehmers bzw. der Mitsegler. Eine Haftung für das unter diesem Punkt Aufgeführte tritt für den Anbieter nur dann ein, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit oder ein grober Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Seemannschaft nachgewiesen wird.

4. Nutzungsvertrag/Zahlungskonditionen Schiffsmiete
Wird vom Abnehmer ein Vertrag angefordert, muss dieser spätestens 14 Tage nach Zustellung durch den Abnehmer gezeichnet und retour gesendet sein. Mit Vertragsunterzeichnung leistet der Abnehmer eine Anzahlung von 30 % der Schiffsmiete. Diese erste Anzahlung muss spätestens 7 Tage nach Vertragszeichnung durch den Anbieter gesendet sein. Erst mit Eingang der ersten Anzahlung gilt das Schiff als reserviert.

Die Zahlungen der Schiffsmiete, im Nutzungsvertrag und in der Rechnung aufgeführt, werden folgendermaßen fällig:

1. Zahlung 30 % der Schiffsmiete fällig mit Vertragszeichnung
2. Zahlung 30 % der Schiffsmiete fällig 5 Monate vor Fahrtantritt
3. Zahlung 40 % der Schiffsmiete fällig 1 Monat vor Fahrtantritt

Versäumt der Abnehmer eine der aufgeführten Zahlungen, so hat der Anbieter das Recht, das Schiff für den gebuchten Termin anderweitig zu vergeben. Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet.

5. Annullierung durch den Abnehmer
Bei Annullierung der gebuchten Fahrt durch den Abnehmer werden folgende Prozentsätze der vollständigen, vereinbarten Schiffsmiete in Rechnung gebracht bzw. einbehalten:

15 % bis 14 Tage nach Vertragsabschluss
30 % bis 6 Monate vor Fahrtantritt
50 % bis 4 Monate vor Fahrtantritt
70 % bis 2 Monate vor Fahrtantritt
90 % bis 1 Monat vor Fahrtantritt
100 % bis zum Abfahrtstag

6. Catering
Die Verpflegung und die Getränke werden grundsätzlich vom Anbieter gestellt. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

7. Zahlungskonditionen Catering
6 Wochen vor Fahrtantritt erhält der Abnehmer durch den Anbieter die Rechnung für die bestellte Verpflegung. 4 Wochen vor Fahrtantritt muss der Rechnungsbetrag für die Verpflegung auf dem benannten Konto gebucht sein.

8. Annullierung Catering
Bei Annullierung der gebuchten Veranstaltung durch den Abnehmer werden als Annullierungskosten für das bestellte Catering folgende Prozentsätze in Rechnung gebracht bzw. einbehalten:

20 % ab 2 Monaten bis 30 Tagen vor Fahrtantritt bzw. Veranstaltungsbeginn
50 % ab 30 Tagen bis 10 Tagen vor Fahrtantritt bzw. Veranstaltungsbeginn
100 % ab 10 Tagen bis Fahrtantritt bzw. Veranstaltungsbeginn

Annullierungskosten für Getränke von der Schiffsbar bestehen nicht, sofern die Getränke aus dem regulären Sortiment gewählt wurden.

9. Leistungsstörungen
Der Abnehmer wird gebeten, mögliche Leistungsstörungen unverzüglich der Schiffsführung zu melden, so dass diese umgehend für Abhilfe sorgen kann. Für vermeintliche Leistungsstörungen oder Versäumnisse, welche durch den Abnehmer erst nach Beendigung der Fahrt gegenüber der Schiffsführung berichtet werden, können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

10. Waffen, und Sendeanlagen
Das Mitführen von Waffen jeglicher Art und das Mitführen von Sendeanlagen ist ohne schriftliche Genehmigung des Anbieters untersagt. Mobiltelefone sind hiervon ausgeschlossen.

11. Besondere Vereinbarungen
Änderungen, Abweichungen und besondere Bestimmungen sind nur dann gültig, wenn sie zwischen dem Anbieter und dem Abnehmer schriftlich vereinbart wurden.

12. Gerichtsstand
Sofern der Nutzungsvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Klärung eines Streitfalles nicht ausreichen, gilt niederländisches Recht. Gerichtsstand ist der Ort des Anbieters.

"Wind is our Friend"
Zuider Boerenvaart 34 A
NL-1601 CD Enkhuizen

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